
Das Fachzeichen
Zusätzlich zu ihrer langjährigen Berufserfahrung sind viele Bestatter durch eine vor der Handwerskammer nach 42 HwO abgelegte freiwillige Prüfung qualifiziert.
Diese Fachprüfung wurde als Abschluß einer im einzelnen festgelegten Ausbildung geschaffen. Bestatter, die diese Fachprüfung bestanden haben, können in ihrem Unternehmen im besonderen die fachliche Qualifikation bieten, die Hinterbliebenen umfassend zu beraten.
Der Bestatter Ihres Vertrauens sollte darum ein "fachgeprüfter Bestatter" sein.